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1. Dauer des Vertrags Der Vertrag wird für einen Mindestzeitraum von 24 Stunden abgeschlossen, beginnend von dem Tag und der Zeit des Unterschreibens bis zur selben Zeit des nächsten Tags. Die ersten 2 Stunden nach der 24-stundigen Fälligkeit sind kostenlos. Der Folgezeitraum nach den 2 Stunden wird als einen vollen Tag in Rechnung gestellt. Der zusätzliche Tag wird unter denselben Bedingungen wie die verträglichen Tage berechnet, der Eigentümer ist nicht berechtigt, den geschuldeten Betrag aus der Bürgschaft abzuziehen. Im Falle einer Verspätung von mehr als 4 Stunden der Autorückgabe, behalten uns das Recht vor, das Auto bei der Polizei als gestohlen zu melden. 2. Pflichte des Mieters A. Der Mieter ist verpflichtet: a) Wird die Rechnung nicht sofort bei der Ausstellung bezahlt, so ist die Begleichung der Rechnung innerhalb 10 Tage fällig. Im Zahlungsverzugsfall hat der Mieter Verspätungszinsen in Höhe von 1% des geschuldeten Betrags pro Tag zu bezahlen. b) den Pkw wie ein guter und bewusster Eigentümer zu behandeln; c) seit mindestens 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins zu sein; d) den Wagen zu den festgelegten Zeit und Ort zurück zu geben; e) den gesamten Betrag der Miete für den durch den Vertrag festgelegten Zeitraum im voraus zu bezahlen; f) alle zusätzlichen Fahrer zu erklären; g) falls er in einem Autounfall verwickelt wurde, alle Feststellungsunterlagen und das polizeiliches Protokoll vorzulegen; h) den Pkw nicht zu untervermieten; i) keine Fahrgäste oder Güter gegen Vergütung zu befördern; j) den Pkw nicht für Autowettkämpfe, off-road oder Jagdfahrten zu benutzen; k) den Pkw nicht für andere Zwecke als bestimmungsgemäß zu benutzen, d.h. unter Einhaltung der Empfehlungen des Herstellers. B. Der Mieter ist verpflichtet, unter folgenden Umständen alle von ihm verursachten Schaden selbst zu tragen: a) den Pkw unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren hat; b) in Falle eines Autodiebstahls, wenn er mit dem Beweis (Protokoll) von der Polizei, nicht auch die Papiere und die Schlüssel des Pkws übergibt. c) die Beschädigung anlässlich der Durchfahrt eines Übergangs, Tunnels oder Eisenbahnlinieüberfahrt d) die Beschädigung der Betriebe e) die Beschädigung des Pkws erfolgt durch Durchfahren eines Überschwemmungsgebiet oder einer Flusses f) falls der Unfall mit Absicht verursacht wurde g) falls er den Art.2, Buchst. A), Punkte b, e, f, g, h, und k nicht berücksichtigt C. Der Mieter ist verpflichtet, eine Bürgschaft zwischen 300 und 600 Euro hinterzulegen Die Garantie wird am Ende des Vertrags vollständig rückerstattet. Die Garantie wird unter folgenden Umständen nicht rückerstattet: a) der Pkw Beeinträchtigungen oder Beschädigungen, welche schuldhaft oder aus Vernachlässigkeit verursacht wurden, aufweist b) der Mieter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren hat c) der technische Zustand des Pkws bei der Rückgabe mit dem Zustand bei der Übernahme nicht übereinstimmt, als Folge der unpassenden Verwendung; d) im Falle der Nichteinhaltung des Art.2, Buchst. b und c; e) im Falle des Schlüsselverlusts; f) im Falle der Beschädigung der Polsterung oder sonstiger Teile im Inneren des Pkws. 3. Pflichten des Eigentümers Der Eigentümer ist verpflichtet, dem Mieter den Pkw gemäß diesem Vertrag im guten Zustand, fahrtbereit gemäß den gültigen gesetzlichen technischen Vorschriften zu übergeben. Das Öl und die Wartung des Pkws gehören zu den Pflichten des Eigentümers. Die FULL-CASCO-Versicherung und die RCA (/Haftpflicht)-Versicherung sind in dem Preis enthalten und sind von dem Eigentümer zu tragen. 4. Gebühren Der Mieter verpflichtet sich, den Pkw voll getankt wie bei Übernahme zurückzugeben, sonst wird er l Euro/Liter bezahlen. Der Tagessatz beträgt 300 Km. Im Falle der Überschreitung dieser Grenze, zahlt der Mieter 0,10 Euro pro zusätzlichen Km. Der Pkw wird bei einer Höchstentfernung von 20 km von dem Ort der Übernahme übergeben, sonst hat er eine Gebühr von 0,15 Euro/Km für die hin und her Fahrt zwischen dem Ort der Übernahme und denjenigen der Übergabe zu bezahlen. Alle Kosten der Benutzung des Pkws (Straßengebühren, Parkgebühren, Bußgeld usw.) werden vollständig von dem Mieter getragen. 5. Ende des Vertrags Der Vertrag endet - beim Ablauf der verträglich vorgesehenen Dauer, durch Rückgabe des Pkws - beim Ablaufen einer zusätzlichen Vertragsdauer gemäß einem neuen Vertrag, der beim Ablauf dieses Vertrags abgeschlossen wurde, durch Rückgabe des Pkws 6. Höhere Gewalt Alle Umstände die von der Willen der Seiten unabhängig sind, nach dem Vertragsabschluss eingetreten sind und die Vertragsabwicklung verhindern, werden als höhere Gewalt betrachtet und befreit von Verantwortung diejenige Seite, die sich darauf beruft. Werden als höhere Gewalt in Sinne dieser Klausel betrachtet: Umstände wie z.B. Krieg, Revolution, Erdbeben, Überschwemmung, Embargo. 7. Streitigkeiten Die Vertragsseiten vereinbaren hiermit, alle Streitigkeiten aus der Ausdeutung und Ausführung dieses Vertrags gütlich beizulegen. Ist eine solche Lösung nicht möglich, so soll der Streit von den zuständigen Gerichten der Stadt Timisoara gelöst. |
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